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Internettelefonie – Telefonmissbrauch durch Zugriff auf Heimrouter

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist in einer Kurzmitteilung auf eine mögliche Bedrohung von IP-Telefonen und Apps hin, mit denen auch von unterwegs über das Internet über den eigenen Heimrouter mit der eigenen Festnetzrufnummer telefoniert werden kann. Die dafür notwendige Funktion sollte am Router deaktiviert werden, wenn sie nicht benötigt wird. Wird sie verwendet, sollte ein neues, sicheres Passwort vergeben werden.

Ferner empfiehlt das BSI Nutzern, bei allen internettelefoniefähigen Routern abgehende Auslands- und Sonderrufnummern sowie Mehrwertdienste zu sperren und nur die Ausnahmen zuzulassen, die tatsächlich benötigt werden.

Kurz notiert

Kein weltweiter Versicherungsschutz durch gesetzliche Krankenkassen: In einem vom Bundesso-zialgericht (BSG) entschiedenen Fall versicherte eine Krankenkasse bei einem privaten Krankenversi-cherer ihre Mitglieder und deren familienversicherten Angehörigen weltweit bei Auslandsreisen gegen Krankheitskosten. Das Bundesversicherungsamt bat nach anfänglicher Duldung um Beendigung des Vertrags, beriet die Krankenkasse aufsichtsrechtlich und verpflichtete sie, den Gruppenversicherungs-vertrag unverzüglich zu beenden.

Die Richter des BSG entschieden mit ihrem Urteil vom 31.5.2016, dass die Krankenkasse mit dem Gruppenversicherungsvertrag zusätzliche, nicht durch Gesetz zugelassene Leistungen übernahm. Hierzu hätte es einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung bedurft, an der es fehlt. Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich bei Bedarf selbst ergänzend mit weltweitem Schutz bei Auslandsrei-sen absichern.