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Anhebung des Grund- und Unterhaltsfreibetrages, Kindergeldes und Kinderzuschlags ab 2017

Mit einem vom Bundeskabinett am 12.10.2016 beschlossenen Gesetz sollen die nach den Vorgaben des Existenzminimumberichts verfassungsrechtlich gebotenen Anhebungen des steuerlichen Grund-, Unterhaltshöchst- und Kinderfreibetrags zum 01.01.2017 umgesetzt werden. Entsprechend erhöht sich auch das Kindergeld. Daneben will der Gesetzgeber durch die Änderung der Steuertarife die sog. kalte Progression mildern und an die Inflationsrate anpassen.

Die von der Bundesregierung bekannt gegebenen Zahlen lauten:

 

  2016 ab 2017 ab 2018
Grundfreibetrag/Unterhaltshöchstbetrag  8.652,00 € 8.820,00 € 9.000,00 €
Kinderfreibetrag 4.608,00 € 4.716,00 € 4.788,00 €
Kindergeld      
1. und 2. Kind 190,00 € 192,00 € 194,00 €
3. Kind 196,00 € 198,00 € 200,00 €
4. Kind und weitere 221,00 € 223,00 € 225,00 €
Kinderzuschlag max. 160,00 € max. 170,00 € max. 170,00 €

  

Über die weiteren geplanten Änderungen werden wir Sie nach Verabschiedung des Gesetzes weiter auf dem Laufenden halten.