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Neue „Düsseldorfer Tabelle“ seit dem 01.01.2017

In der Düsseldorfer Tabelle werden in Abstimmung mit den Oberlandesgerichten und dem deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt. Zum 01.01.2017 wurde die „Düsseldorfer Tabelle“ geändert. Diese Erhöhung des Mindestunterhalts beruht auf einer Entscheidung des Gesetzgebers in der „Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder“ vom 03.12.2015.

Die Regelsätze betragen nun:

342 € für Kinder von 0 – 5 Jahren,
393 € für Kinder von 6 – 11 Jahren,
460 € für Kinder von 12 – 17 Jahren und
527 € für Kinder ab 18 Jahren und steigen mit höherem Einkommen um bestimmte Prozentsätze.

Im Übrigen bleibt die Düsseldorfer Tabelle 2017 gegenüber der Tabelle 2016 unverändert. Dies gilt auch für die Anmerkungen zur Tabelle. Der dem Unterhaltschuldner zu belassende Selbstbehalt ändert sich nicht, nachdem dieser zum 01.01.2015 angehoben wurde.

Die gesamte Tabelle befindet sich als PDF-Datei auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düssel-dorf unter

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de – Schnellzugriff – Düsseldorfer Tabelle.